
Gewährleistung
gewahrleistung
Für KAN-therm-Produkte gilt eine 10-jährige Materialgarantie*.
Die KAN Sp. z o.o. verpflichtet sich, physikalische Mängel zu beseitigen oder fehlerfreie Elemente der KAN-therm-Anlage zu liefern, wenn diese Mängel innerhalb von 10 Jahren ab Verkaufsdatum (2 Jahre für bewegliche Hydraulik- sowie elektrische Regelungskomponenten) auftreten.
Die KAN-Gesellschaft ist in Höhe von 10.000.000 € versichert, was die Realisierung möglicher Ansprüche aus den Garantiebedingungen abdeckt.
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KAN-Produkte |
Gewährleistungsfrist |
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SYSTEM KAN-therm ultraLINE |
10 Jahre |
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SYSTEM KAN-therm ultraPRESS |
10 Jahre |
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SYSTEM KAN-therm Flächenheizung und Kühlung |
10 Jahre |
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SYSTEM KAN-therm Football – Stadium installations |
10 Jahre |
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Bewegliche Hydraulik- sowie elektrische Regelungskomponenten |
2 Jahre |
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Weitere Produkte aus dem KAN-therm-Katalog, die nicht in der obigen Tabelle aufgeführt sind |
2 Jahre |
