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Gewährleistung

Für KAN-therm-Produkte gilt eine 10-jährige Materialgarantie*.

Die KAN Sp. z o.o. verpflichtet sich, physikalische Mängel zu beseitigen oder fehlerfreie Elemente der KAN-therm-Anlage zu liefern, wenn diese Mängel innerhalb von 10 Jahren ab Verkaufsdatum (2 Jahre für bewegliche Hydraulik- sowie elektrische Regelungskomponenten) auftreten.

Die KAN-Gesellschaft ist in Höhe von 10.000.000 € versichert, was die Realisierung möglicher Ansprüche aus den Garantiebedingungen abdeckt.

KAN-Produkte

Gewährleistungsfrist

SYSTEM KAN-therm ultraLINE

10 Jahre

SYSTEM KAN-therm ultraPRESS

10 Jahre

SYSTEM KAN-therm Flächenheizung und Kühlung

10 Jahre

SYSTEM KAN-therm Football – Stadium installations

10 Jahre

Bewegliche Hydraulik- sowie elektrische Regelungskomponenten

2 Jahre 

Weitere Produkte aus dem KAN-therm-Katalog, die nicht in der obigen Tabelle aufgeführt sind

2 Jahre

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